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Liberalisierung Messwesen - Fehlformulierung

Aktualisiert: 3. März 2021

Beim BFE-Faktenblatt zur Revision EnG und StromVG ist es zu einer Fehlformulierung bei der Liberalisierung des Messwesens gekommen

Das BFE hat letzte Woche das Faktenblatt zur Botschaft EnG und StromVG publiziert (das Faktenblatt ist in der Anlage enthalten). Darin wird beschrieben, dass die Liberalisierung des Messwesens auf sämtliche Messpunkte ausgeweitet werden soll, siehe Seite 6 im Faktenblatt oder folgende Textpassage:


Messwesen

Die Preise der von den Netzbetreibern erbrachten Messdienstleistungen unterscheiden sich heute stark, sind teils überhöht und es gibt teilweise Probleme mit der Datenqualität. Mit der fortschreitenden Digitalisierung auch bei kleineren Verbrauchsstätten erschliessen sich wichtige Kundenpotenziale, etwa für Messdienstleistungen beim Zusammenschluss zum Eigenverbrauch und der Elektromobilität. Beim Messwesen soll die Wahlfreiheit darum künftig grundsätzlich auf sämtliche Messpunkte ausgedehnt werden. Das UVEK führt bis zur Botschaft eine Prüfung des volkswirtschaftlichen Nutzens dieser Massnahme sowie der notwendigen Rahmenbedingungen durch.


Der VKE, BEV, VAS und der DSV sind klar gegen diese vollständige Liberalisierung des Messwesens. Die vollständige Liberalisierung des Messwesens steht gemäss offiziellem BFE-Bericht in markantem Missverhältnis zu den Mehrheitsmeinungen der an der Vernehmlassung teilgenommenen Parteien.


In dieser Angelegenheit hat man sich zur Klärung mit einem Mitverantwortlichen für die Revision des StromVG unterhalten. Es wurde dahingehend informiert, dass die Formulierung im besagten BFE-Faktenblatt nichtzutreffend ist.


Die Liberalisierung des Messwesens wird für Kunden grösser 100 MWh/Jahr, für Multisite-Kunden und für ZEV vorgeschlagen, jedoch nicht für die „normalen“ Stromkunden.


Unter diesem Aspekt wäre eine Teil-Liberalisierung des Messwesens noch einigermassen verständlich.


Vernehmlassung lesen




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